Vorteile von Buy-and-Rent-back

 

Gestaltungsfreiheit und Steuervorteile optimal nutzen

  • Sie verkaufen ein Fahrzeug aus Ihrem Anlagevermögen und mietkaufen es dann wieder zurück.
  • Gleiche Behandlung wie beim Mietkauf - Gleiche Vorteile.
  • Das Fahrzeug zählt wieder zu Ihrem Anlagevermögen
  • Sie zahlen während der Vertragslaufzeit nur eine Nettorate
  • Die gesamte Mehrwertsteuer wird bei der Fahrzeugübernahme beglichen und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden
  • Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte können die Mehrwertsteuer finanzieren
  • Die Investitionszulage (branchen- und objektbedingt) kann von Ihnen beantragt werden.
  • Das wirtschaftliche Eigentum ist bereits bei Vertragsabschluss bei Ihnen.
  • Die Mietkaufraten bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert.
  • Die Mietkaufraten können durch das Ratenausfall-Schutzprogramm abgesichert werden.
  • Hausbankunabhängige Finanzierung - Schonung der Kreditspielräume.
  • Freie Wahl der AfA-Methode.
  • Sie können die Höhe der Mietkaufraten mitbestimmen.

 

 

 

 

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